SPENDEN
Ihr
Vorteil:
- Am
18.September 2003 wurde die Würzburger Kinderfonds-Stiftung GLÜCK IM UNGLÜCK
beim Finanzamt München für Körperschaften unter der Nummer 848 / 29428 als
mildtätig und gemeinnützig zur Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Damit ist
die Ausstellung von Spendenquittungen natürlich selbstverständlich.
- Jährlich
können Zuwendungen in Höhe von 10% des zu versteuernden Einkommens abgesetzt
werden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
- Ebenfalls
jährlich können jetzt Zuwendungen von bis zu 20.450,-Euro abgesetzt
werden. Denn seit der Gesetzesänderung
vom 24.07.2000 sind gemeinnützige Stiftungen besser gestellt als gemeinnützige
Vereine. Auch diese Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen
gleichermaßen.
- Großspenden, d.h. Spenden
ab einer Höhe von 25.510,-Euro können über 7 Jahre hinweg flexibel beim
Finanzamt geltend gemacht werden.
- Bei
der Neugründung einer Stiftung können Privatpersonen bis zu 307.000,-Euro von
der Steuer absetzen. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der
Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden.
- ...
Aber wovon Sie vielleicht noch weit mehr haben ...
- Mit Ihrer
Spende an die Würzburger Kinderfonds-Stiftung GLÜCK IM UNGLÜCK geben Sie
nicht nur Geld - Sie
schenken Kindern in unglücklichen Situationen Glück im Unglück.
- Ein
Kinderleben um ein Stück Stabilität und Geborgenheit reicher gemacht zu haben,
ist Ihnen gewiss.
Würzburger
Kinderfonds-Stiftung GLÜCK IM UNGLÜCK, Konto: 375 055 00 55,
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 700 205 00

