Spenden

22.3.2011

Helfen Sie mit und engagieren Sie sich mit uns zusammen für Kinder in seelischer und finanzieller Not. Schon mit einer Spende von 5 € können Sie viel bewirken und Kindern ein Stück Stabilität und Geborgenheit schenken. Wir versichern Ihnen, dass 100% Ihrer Spende den Kindern und Familien zu Gute kommen wird.

Sie geben mit Ihrer Spende nicht nur Geld – Sie schenken Kindern in unglücklichen Situationen Glück im Unglück.

So können Sie spenden


Spendenhotline

Nutzen Sie unsere Spendenhotline und geben Sie diese Nummer auch an Ihre Freunde und Bekannte weiter
0900 – 55 66 101
Mit jedem Anruf aus dem deutschen Festnetz spenden Sie 5 €. Diese werden über ihre nächste Telefonrechnung automatisch eingezogen.

 


Per Überweisung

an folgendes Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 700 205 00
KN 375 055 0055

Wichtige Informationen zu Überweisungen aus dem Ausland

Unsere Swift Nummer lautet:    BFS WDE 33 MUE
Unsere IBAN Nummer lautet:    DE 457 002 050 000 088 720 00

Bitte beachten Sie: Die Angabe der Kontonummer alleine genügt bei Auslandsüberweisungen nicht! Geben Sie deshalb unbedingt unter „Verwendungszweck“ unseren Stiftungsnamen „GLÜCK IM UNGLÜCK“ oder „Würzburger Kinderfonds Stiftung“ an.

 

Per Lastschrift

Gerne können Sie uns hier aber auch online ihre Lastschrifteinzugsermächtigung zukommen lassen -  dann buchen wir den festgelegten Betrag von Ihrem Konto ab.
Wenn Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen möchten, klicken Sie hier.

 


www.betterplace.de

Welche Projekte wir aktuell umsetzen bzw. in Planung haben und was wir hierfür noch alles benötigen, finden Sie auch auf www.betterplace.de
Schauen Sie doch einfach immer mal auf dieser Website vorbei. Sie werden sehen, auch mit „kleinen“ Mitteln können Sie viel bewirken.


www.amazon.de

Bestellen Sie öfters im Internet bei  www.amazon.de? Dann können Sie uns schon mit Ihrem  nächsten Einkauf unterstützen. Nutzen Sie einfach auf unserer Seite den nachfolgenden Link, um auf die Amazon-Seite zu gelangen.  Die Stiftung GLÜCK IM UNGLÜCK erhält dann 5-10% des Einkaufspreises als Spende, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

 

Wissenswertes

Am 18.September 2003 wurde die Würzburger Kinderfonds-Stiftung GLÜCK IM UNGLÜCK beim Finanzamt München für Körperschaften unter der Nummer 848 / 29428 als mildtätig und gemeinnützig zur Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Damit ist die Ausstellung von Spendenquittungen natürlich selbstverständlich.

Jährlich können Zuwendungen in Höhe von 10% des zu versteuernden Einkommens abgesetzt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Ebenfalls jährlich können auch Zuwendungen von bis zu € 20.450 abgesetzt werden. Denn seit der Gesetzesänderung vom 24.07.2000 sind gemeinnützige Stiftungen besser gestellt als gemeinnützige Vereine. Auch diese Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Großspenden, d.h. Spenden ab einer Höhe von 25.510,-Euro können über 7 Jahre hinweg flexibel beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Bei der Neugründung einer Stiftung können Privatpersonen bis zu 307.000,-Euro von der Steuer absetzen. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden.