Unser Spendenkonto

IBAN: DE15 7002 0500 3750 5500 55

Bank für Sozialwirtschaft

 

Wir freuen uns über jede Spende, ob groß oder klein! 

Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Bis 300 Euro benötigen Sie lediglich Ihren Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg für die Steuererklärung. Bei Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür bei der Überweisung Ihre Anschrift an.

Wichtiger Hinweis für Ihre Überweisung:

Unsere Stiftung lebt von ihren Spenderinnen und Spendern und Transparenz und Vertrauen in die Wirkung unserer Arbeit ist Grundlage Ihres wichtigen Engagements. Um dies weiter zu gewährleisten, möchten wir Sie als Spender(in) unserer Stiftung über eine wichtige Änderung im Überweisungsverkehr informieren:

Mit Einführung einer neuen EU-Verordnung ab Oktober 2025 gilt für alle SEPA-Überweisungen die Verpflichtung zum Abgleich von IBAN und Empfängername, die sogenannte „Verification of Payee“ (kurz VoP). Diese Überprüfung soll die Sicherheit von SEPA-Überweisungen erhöhen und verhindern, dass Geld beim falschen Empfänger landet.

Die Empfängerüberprüfung vergleicht, ob der angegebene Empfängername und die IBAN aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank übereinstimmen. Sollte der angegebene Empfängername abweichen bzw. nicht übereinstimmen, erhalten Sie vor Ausführung der Überweisung eine entsprechende Meldung, bzw. einen Warnhinweis.

Was bedeutet das für Sie als Spender(in)?

Bei zukünftigen Spenden an die GLÜCK IM UNGLÜCK Stiftung werden Sie im Rahmen dieser Überprüfung den Hinweis erhalten, dass die Empfängerdaten abweichen oder nicht übereinstimmen. Sie können die Überweisung trotzdem unbedenklich ausführen und wichtig ist: Die Spenden kommen trotz der Meldung weiterhin sicher auf unserem Stiftungskonto an und werden natürlich in Ihrem Sinne für unseren Stiftungszweck eingesetzt.

Hintergrund ist, dass unsere Stiftung eine Treuhandstiftung, also eine sog. unselbstständige Stiftung ist. In den Stammdaten der Bank ist unsere Treuhänderin als unsere rechtliche Vertretung als Kontoinhaberin hinterlegt. Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung für Treuhandkonstrukte stellt die Banken leider noch vor technische Herausforderungen, sodass trotz korrekter IBAN und korrektem Stiftungsnamen eine Meldung generiert wird.  

 

 

 

 

 

 

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